Als Spielzeug bezeichnet man Produkte, die ausschließlich bzw. nicht ausschließlich dazu bestimmt sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden. Wer Spielzeug herstellt bzw. dieses als Marktteilnehmer in Verkehr bringt, also dem Markt bereitstellt, ist für die Einhaltung diverser Normen und Vorschriften verantwortlich.
Diese sind u.a. die Europäischen Normen der EN-71 (Europäische Spielzeugnormen), die Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) und die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. GPSGV).
Das bedeutet, dass für jedes Spielzeug, das man in Deutschland kaufen kann, egal ob es in Deutschland oder in einem beliebigen anderen Land der Welt hergestellt wurde, die gleichen Normen und gesetzlichen Vorschriften gelten. Durch die rasante technische Entwicklung und die Globalisierung des Spielzeugmarktes haben sich diverse Probleme bezüglich der Spielzeugsicherheit ergeben. Insbesondere die Veröffentlichung von Testergebnissen oder Produktrückrufen haben bei Verbrauchern zu Unsicherheit und Misstrauen und Besorgnis geführt. Das ist auch normal, denn Eltern und Großeltern wünschen sich nun einmal größtmögliche Sicherheit für ihre Kinder und Enkel.
Die Gesundheit der Kinder muss geschützt werden. Deswegen ist Spielzeug eines der am stärksten regulierten Konsumgüter in Europa. „So gelten beispielsweise für einen Spielzeug-Plastiklöffel, mit dem eine Puppe gefüttert wird, strengere Anforderungen als für einen Plastiklöffel, den Kinder tatsächlich selber zum Essen benutzen.“, erklärte der Verband der Spielwaren-Industrie e.V. im November 2013.
Manche Testinstitute schießen gern ein wenig über das Ziel hinaus, in dem sie andere Prüfmethoden oder strengere Schadstoffgrenzwerte in ihre Untersuchungen einbeziehen, als sie von den deutschen oder europäischen Normen verlangt werden. Trotzdem ist negative Schlagzeile auch immer eine gute Schlagzeile, wenn sich die Spielzeugindustrie daraufhin bemüht, ihre Produkte noch besser und sicherer zu gestalten.
Bei bisherigen Tests haben wir festgestellt, dass unser Woody Car wesentlich höheren mechanischen Belastungen standhält, als sie von der EN 71-1 verlangt werden. So haben wir den Sitz des Woody Cars bereits mit 80 kg belastet, ohne dass Probleme mit der Stabilität ersichtlich wurden.
Wir haben uns auch dazu entschieden, als Maßnahme der Vertrauensgewinnung bei unseren Kunden unsere Bausätze unbehandelt und unlackiert auszuliefern. Ganz davon abgesehen, dass sich bei vielen Verbrauchern pures Holzdesign großer Beliebtheit erfreut, ist damit von vornherein ausgeschlossen, dass Schadstoffe durch die verwendeten Farben auf das Spielzeug gelangen.
Wer es trotzdem bunt mag, kann das Woody Car gern selbst anmalen. Wir empfehlen Farben auf Wasserbasis bzw. Hart- oder Bienenwachse, die gemäß EN 71-3 für die Verwendung für Spielzeug geeignet sind. Oder Sie achten auf den Blauen Engel, das älteste umweltschutzbezogene Produktkennzeichen der Welt.
Auch beim Zubehör achten wir auf die „kleinen Details“. So verwenden wir für den Vorhang unserer Puppentheater-Option Stoff, der das anerkannte Label „Textiles Vertrauen“ trägt.